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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe* (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)
Anlage 8 (zu § 19 Absatz 2 Satz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1615;
bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote)

Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses


Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung
für
                     
Name, Vorname
 
Geburtsdatum              Geburtsort
 
 
hat am                    die staatliche Prüfung nach § 2 Nummer 1 des Pflegeberufegesetzes vor dem staatlichen Prüfungsausschuss bei der
 
 
in                     bestanden. Der Vertiefungseinsatz nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes wurde im Bereich _______________ durchgeführt.
Sie/Er hat folgende Gesamtnoten der einzelnen Prüfungsteile erhalten:
1. im schriftlichen Teil der Prüfung                 
2. im mündlichen Teil der Prüfung                 
3. im praktischen Teil der Prüfung                 
Gesamtnote der staatlichen Prüfung                 
(auf der Grundlage der Gesamtnoten nach den Nummer 1 bis 3)
Ort, Datum
 
(Siegel)

 
 
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)