- 1.
Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen,
- 2.
für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Name und Anschrift der Pflegeeinrichtung,
- 3.
für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 das Kennzeichen für den Leistungsträger,
- 4.
Name, Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.