- a)
die Durchführung von Untersuchungen einschließlich der Probenahme,
- b)
die Beobachtung, Verwendung oder Behandlung einschließlich der Vernichtung der Befallsgegenstände, sowie die Untersuchung von technischen Vorrichtungen zur Behandlung von Befallsgegenständen und die Übertragung dieser Untersuchungen auf Sachverständige,
- c)
die Verpflichtung zu Aufzeichnungen, insbesondere über durchgeführte Untersuchungen, über das Auftreten von Schadorganismen, über deren Bekämpfung sowie über den Verbleib von Befallsgegenständen,
- d)
Inhalt, Form und Ausstellung der Bescheinigungen nach Nummer 1 Buchstabe c,
- e)
die Schließung von Packungen und Behältnissen sowie die Verschlusssicherung,
- f)
die Aufbewahrung von Bescheinigungen und Aufzeichnungen sowie deren Vorlage bei der zuständigen Behörde,
- g)
die Voraussetzungen für Betriebe für deren Zulassung oder Registrierung nach Nummer 1 Buchstabe e,
- h)
die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung oder Registrierung der Betriebe nach Nummer 1 Buchstabe e einschließlich des Ruhens, des Entzugs oder der Löschung der Zulassung oder Registrierung, von Beschränkungen für zugelassene oder registrierte Betriebe bei der Pflanzenerzeugung, beim Pflanzenanbau und beim Befördern, Inverkehrbringen oder Lagern von Befallsgegenständen sowie der Verarbeitung der in dem Verfahren erhobenen Daten,
- i)
die Voraussetzungen für Einrichtungen für deren Zulassung als Einrichtung, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und Kultursubstrate auf den Befall mit Schadorganismen untersucht,
- j)
die Voraussetzungen für Einrichtungen für deren Anerkennung als nationales Referenzlabor und
- k)
die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung von Einrichtungen, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder Kultursubstrate auf den Befall mit Schadorganismen untersuchen, einschließlich der Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einrichtung als nationales Referenzlabor und der Mindestanforderungen für diese Einrichtungen, des Ruhens der Zulassung oder von Beschränkungen der Untersuchungstätigkeit sowie der Verarbeitung der in dem Verfahren erhobenen Daten.