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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut 1 (Pflanzenschutz-Saatgutanwendungsverordnung - PflSchSaatgAnwendV)
§ 2 Verbot der Aussaat

Saatgut für Wintergetreide, das mit einem Pflanzenschutzmittel im Sinne des § 1 behandelt worden ist oder dem ein solches Pflanzenschutzmittel anhaftet, darf nicht ausgesät werden.