Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut 1 (Pflanzenschutz-Saatgutanwendungsverordnung - PflSchSaatgAnwendV)
§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.