Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
mit Pferden umgehen,
- b)
Pferde ausrüsten,
- c)
Pferde vorstellen,
- d)
grundlegende Erziehung und Ausbildung von Pferden erläutern
und dabei fachliche Regelwerke umsetzen, Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, betriebliche Rahmenbedingungen, Gesichtspunkte des Tierschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der Qualitätssicherung beachten, Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit ergreifen, die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen sowie seine Vorgehensweise begründen kann;