Nichtamtliches InhaltsverzeichnisAnlage I (zu § 4)
Anlage I (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
(Fundstelle: BGBl. I 1993, 295 - 300)
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungs-berufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
|---|---|---|---|
| 1. | Der Ausbildungs-betrieb (§ 3 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Stellung der Apotheke im System gesundheitlicher Versorgung und in der Wirtschaft (§ 3 Nr. 1.1) | a) | Stellung der Apotheke in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben |
| b) | Aufgaben der Apotheke im System sozialer und gesundheitlicher Versorgung und Vorsorge erläutern | ||
| c) | Aufgaben der für den Apothekenbetrieb, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtigen Organisationen und Behörden beschreiben | ||
| d) | für den Apothekenbetrieb geltende Rechtsvorschriften beachten | ||
| e) | fachliche und rechtliche Zuständigkeiten des Personals in der Apotheke erläutern | ||
| 1.2 | Arbeits- und Sozialrecht (§ 3 Nr. 1.2) | a) | für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen und Leistungen erläutern |
| b) | Arten und Bestandteile von Arbeitsverträgen unterscheiden | ||
| c) | Arten und Bestandteile von Entgeltabrechnungen erklären und Nettogehalt ermitteln | ||
| d) | Personalpapiere, die im Zusammenhang mit Beginn und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses notwendig sind, beschreiben | ||
| 1.3 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.3) | a) | rechtliche Vorschriften der Berufsbildung erläutern |
| b) | Zusammenhang zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen | ||
| c) | Zusammenhang zwischen der betrieblichen und der schulischen Ausbildung darstellen | ||
| d) | Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, erläutern | ||
| e) | Notwendigkeit und Möglichkeit inner- und außerbetrieblicher berufsbezogener Fortbildung darstellen | ||
| 1.4 | Arbeits-Sicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energie- und Materialverwendung (§ 3 Nr. 1.4) | a) | berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen Situationsbericht verhalten |
| b) | Maßnahmen der allgemeinen und persönlichen Hygiene ergreifen | ||
| c) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich nach ökologischen Gesichtspunkten beitragen | ||
| d) | Verhaltensregeln für den Brandfall nennen und Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung ergreifen | ||
| e) | zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen Beobachtungs- und Einwirkungsbereich beitragen | ||
| f) | Ge- und Verbrauchsmaterialien umweltschonend entsorgen | ||
| 2. | Bürowirtschaft und Statistik (§ 3 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Büroorganisation (§ 3 Nr. 2.1) | a) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben sowie wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen |
| b) | Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postausgang kostenbewußt bearbeiten | ||
| c) | Registratur- und Dokumentationsarbeiten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen durchführen | ||
| d) | Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmännischer Arbeitsaufgaben einsetzen | ||
| e) | Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen | ||
| 2.2 | Informations-und Kommunikations Systeme (§ 3 Nr. 2.2) | a) | Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems im Apothekenbetrieb beschreiben |
| b) | Informations- und Kommunikationstechniken ergebnisorientiert anwenden | ||
| c) | Daten pflegen und sichern | ||
| d) | die Vorschriften zum Datenschutz einhalten | ||
| e) | Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten | ||
| 2.3 | Text-verarbeitung (§ 3 Nr. 2.3) | a) | Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben |
| b) | Tastschreiben beherrschen | ||
| c) | Texte des Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich einwandfrei formulieren und gliedern | ||
| d) | Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten | ||
| e) | Schriftstücke normgerecht maschinenschriftlich anfertigen | ||
| 2.4 | Statistik (§ 3 Nr. 2.4) | a) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen |
| b) | Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert bewerten | ||
| 3. | Rechnungswesen (§ 3 Nr. 3) | ||
| 3.1 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Nr. 3.1) | a) | das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung, Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Apothekenbetriebes erläutern |
| b) | Kosten und Erträge betrieblicher Leistungen darstellen | ||
| c) | vorbereitende Arbeiten für die Buchführung durchführen, Buchungen gemäß Kontenplan vornehmen | ||
| d) | Rechnungen prüfen, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen veranlassen | ||
| e) | Rechnungen ausstellen und versenden | ||
| f) | Übertragungsmöglichkeiten von Aufgaben des Rechnungswesens auf externe Dienstleistungseinrichtungen erläutern | ||
| g) | Zahlungs- und Kreditmöglichkeiten beschreiben, bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden mitwirken | ||
| h) | bei Inventuren mitwirken, Gründe für Inventurdifferenzen aufzeigen | ||
| 3.2 | Preisbildung (§ 3 Nr. 3.2) | a) | Preise für apothekenpflichtige Fertigarzneimittel unter Anwendung rechtlicher Bestimmungen bilden |
| b) | Preise für in Rezeptur und Defektur hergestellte Arzneimittel unter Anwendung rechtlicher Bestimmungen bilden | ||
| c) | Preise für freiverkäufliche Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Berücksichtigung der Marktbedingungen kalkulieren | ||
| d) | Preise für verschiedene Warengruppen unter Anwendung der vertraglichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen und anderen Kostenträgern bilden | ||
| 3.3 | Rezeptabrechnung (§ 3 Nr. 3.3) | a) | Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern erläutern |
| b) | die Rezepte zur Abrechnung über die zentrale Rezeptabrechnung vorbereiten | ||
| c) | Sprechstundenbedarf sowie spezielle Warengruppen, insbesondere Verbandmittel und Hilfsmittel, mit verschiedenen Kostenträgern abrechnen | ||
| d) | Rezeptabrechnung überprüfen | ||
| 4. | Warenbewirtschaftung (§ 3 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Beschaffung (§ 3 Nr. 4.1) | a) | Bedarfsermittlung durchführen |
| b) | betriebsinterne und betriebsexterne Informationen für die Warenbeschaffung nutzen | ||
| c) | Bezugsquellen und Bestellverfahren auswählen | ||
| d) | Bestellungen vorbereiten und durchführen | ||
| e) | apothekenspezifische Transport- und Verpackungsformen erläutern | ||
| f) | Einkaufs- und Lieferkonditionen überwachen | ||
| g) | rechtliche Grundlagen und apothekenspezifische Regelungen für Bestellungen und Lieferungen beachten | ||
| 4.2 | Lagerung (§ 3 Nr. 4.2) | a) | Waren annehmen sowie nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis überprüfen |
| b) | Wareneingänge erfassen | ||
| c) | Waren unter Beachtung apotheken- und arzneimittelrechtlicher Vorschriften sowie warenspezifischer Erfordernisse lagern | ||
| d) | Bestände auf erkennbare Mängel überprüfen und Verfalldaten überwachen | ||
| e) | Mängel reklamieren, Retouren und Rückrufe bearbeiten | ||
| f) | laufende Bestandsoptimierung durchführen | ||
| g) | Verpackungen, Arzneimittel und andere Waren unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften entsorgen | ||
| 4.3 | Warenwirtschafts-systeme (§ 3 Nr. 4.3) | a) | Möglichkeiten und Grenzen rationeller Warenbewirtschaftung durch den Einsatz der Informationsund Kommunikationstechniken darstellen |
| b) | Zusammenhang zwischen Waren- und Datenfluß im Apothekenbetrieb darstellen | ||
| c) | Warenwirtschaftssystem selbständig handhaben, Unterstützungsmöglichkeiten durch Informationstechniken nutzen | ||
| d) | warenwirtschaftliche Informationen beschaffen, auswerten und Entscheidungen vorbereiten | ||
| 5. | Marketing in der Apotheke (§ 3 Nr. 5) | ||
| 5.1 | Verkaufsvorbereitung (§ 3 Nr. 5.1) | a) | Beobachtungen zur Kunden- und Marktanalyse entscheidungsorientiert aufbereiten |
| b) | verschiedene Arten der Warenauszeichnung durchführen | ||
| c) | Vollständigkeit des Warenangebotes im Verkaufsbereich prüfen, fehlende Artikel unter Einhaltung von Plazierungsregeln nachfüllen | ||
| d) | bei der Sortimentsgestaltung mitwirken, Entscheidungsgründe darstellen | ||
| e) | Stellenwert des Randsortiments im ausbildenden Apothekenbetrieb erläutern | ||
| 5.2 | Werbung und Verkaufsförderung (§ 3 Nr. 5.2) | a) | das Erscheinungsbild der Apotheke als Marketinginstrument erläutern |
| b) | Aufgaben zur Warenpräsentation und -dekoration ausführen | ||
| c) | bei Werbemaßnahmen im ausbildenden Apothekenbetrieb unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens mitwirken, Erfolgskontrolle durchführen | ||
| 5.3 | Dienstleistungen (§ 3 Nr. 5.3) | a) | die in der Apotheke angebotenen Dienstleistungen beschreiben und ihren Stellenwert als Marketingelement erläutern |
| b) | bei apothekenüblichen Dienstleistungen mitwirken | ||
| 6. | Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache (§ 3 Nr. 6) | a) | pharmazeutische Nomenklatur anwenden |
| b) | Bezeichnungen für Stoffe, Drogen und Zubereitungen sowie gebräuchliche volkstümliche Namen anwenden | ||
| c) | Zusammenhänge zwischen der Namensgebung von Fertigarzneimitteln und ihren Anwendungsgebieten herstellen | ||
| d) | wichtige medizinische Fachbegriffe anwenden | ||
| e) | in der Apotheke gebräuchliche Kurzbezeichnungen sowie Abkürzungen in Rezepten und Vorschriften erklären | ||
| 7. | Arzneimittel (§ 3 Nr. 7) | ||
| 7.1 | Arzneistoffe und Darreichungsformen (§ 3 Nr. 7.1) | a) | gebräuchliche Stoffe, Drogen und Zubereitungen sowie ihre Anwendung beschreiben |
| b) | Kennzeichnungs- und Lagerungsvorschriften von Stoffen, Drogen und Zubereitungen beachten | ||
| c) | wichtige Stoffgruppen unterscheiden | ||
| d) | Vorrats- und Abgabebehältnisse für Arzneimittel einsetzen | ||
| e) | gebräuchliche Arzneiformen unterscheiden und ihre Anwendungsweise beschreiben | ||
| f) | Herstellungsprinzipien von Arzneiformen beschreiben | ||
| 7.2 | Arzneimittelgruppen (§ 3 Nr. 7.2) | a) | Vorschriften für den Umgang mit Arzneimitteln anwenden |
| b) | wichtige Indikationsgruppen unterscheiden und gebräuchliche Arzneimittel zuordnen | ||
| c) | die Unterschiede im Umgang mit verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie mit Betäubungsmitteln beachten | ||
| d) | das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel und die Anwendungskriterien beschreiben | ||
| e) | Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nennen | ||
| 8. | Apothekenübliche Waren (§ 3 Nr. 8) | ||
| 8.1 | Warengruppen zur Anwendung am Menschen(§ 3 Nr. 8.1) | a) | Beschaffenheit und Anwendung gebräuchlicher Verbandmittel erläutern |
| b) | Beschaffenheit, Funktion und Anwendung von Mitteln und Gegenständen zur Kranken- und Säuglingspflege erläutern | ||
| c) | Arten, Eigenschaften und Anwendung von Mitteln der Haut- und Körperpflege, einschließlich kosmetischer Mittel, sowie von Mitteln und Gegenständen der Hygiene erläutern | ||
| d) | Art und Verwendung von Diätetika sowie von Stoffen und Zubereitungen zur Nahrungsergänzung erläutern | ||
| 8.2 | Pflanzenschutzmittel (§ 3 Nr. 8.2) | a) | Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen nennen |
| b) | Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes aufzeigen | ||
| c) | Eigenschaften und Anwendungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln erläutern | ||
| d) | Schutzmaßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Sofortmaßnahmen bei Unfällen beschreiben | ||
| e) | Verhütung schädlicher Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen auf Mensch, Tier und Naturhaushalt beschreiben | ||
| f) | Pflanzenschutzmittel sachgerecht lagern und beseitigen | ||
| g) | Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz nennen | ||
| 8.3 | Beratung und Verkauf (§ 3 Nr. 8.3) | a) | Kundenwünsche feststellen, Kundenerwartung mit Warensortiment vergleichen und Verkaufsangebot unterbreiten |
| b) | Kunden über wichtige Eigenschaften und Anwendung der Waren auch unter ökologischen Aspekten informieren | ||
| c) | Zahlungsvorgang abwickeln | ||
| d) | Kundenreklamationen entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen veranlassen | ||
| 9. | Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung (§ 3 Nr. 9) | a) | bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln mitwirken |
| b) | Arzneimittel umfüllen, abpacken, kennzeichnen und zur Abgabe vorbereiten | ||
| c) | Dokumentation der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln vorbereiten | ||
| d) | Maßnahmen zur Hygiene am Arbeitsplatz ergreifen | ||
| e) | Arbeitsgeräte bedienen, pflegen und instandhalten | ||
| 10. | Gesundheitsschutz und Erste Hilfe (§ 3 Nr. 10) | a) | bei Maßnahmen der Gesundheitserziehung und -Vorsorge mitwirken |
| b) | Aufgaben eines Ersthelfers nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ausüben | ||
