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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage II (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten

(Fundstelle: BGBl. I 1993, 301 bis 302)

- Zeitliche Gliederung -
1. Ausbildungsjahr
1)
In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.2
Lagerung, Lernziele a bis d und g,
7.1
Arzneistoffe und Darreichungsformen, Lernziele b, d und e,
7.2
Arzneimittelgruppen, Lernziele a und c,
sowie in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4
Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energie- und Materialverwendung,
6.
Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache
zu vermitteln.
2)
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.3
Textverarbeitung, Lernziele a, b und e,
3.2
Preisbildung, Lernziel a,
5.1
Verkaufsvorbereitung, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
3)
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung der Apotheke im System gesundheitlicher Versorgung und in der Wirtschaft,
1.2
Arbeits- und Sozialrecht, Lernziel a,
1.3
Berufsbildung
zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr
1)
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.2
Preisbildung, Lernziel b,
9.
Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
1.4
Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energie- und Materialverwendung
zu vertiefen.
2)
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1
Beschaffung,
7.1
Arzneistoffe und Darreichungsformen, Lernziele a, c und f,
7.2
Arzneimittelgruppen, Lernziele b, d und e,
8.1
Warengruppen zur Anwendung am Menschen,
8.3
Beratung und Verkauf
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
6.
Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache
zu vertiefen.
3)
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1
Büroorganisation,
2.2
Informations- und Kommunikationssysteme,
2.3
Textverarbeitung, Lernziele c und d,
3.1
kaufmännische Steuerung und Kontrolle
zu vermitteln.
3. Ausbildungsjahr
1)
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.4
Statistik,
5.1
Verkaufsvorbereitung, Lernziele a, d und e,
5.2
Werbung und Verkaufsförderung,
5.3
Dienstleistungen,
8.2
Pflanzenschutzmittel,
10.
Gesundheitsschutz und Erste Hilfe
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
8.1
Warengruppen zur Anwendung am Menschen,
8.3
Beratung und Verkauf
zu vertiefen.
2)
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2
Arbeits- und Sozialrecht, Lernziele b bis d,
3.2
Preisbildung, Lernziele c und d,
3.3
Rezeptabrechnung,
4.2
Lagerung, Lernziele e und f,
4.3
Warenwirtschaftssysteme
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1
kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
4.1
Beschaffung,
7.2
Arzneimittelgruppen, Lernziele b, d und e,
zu vertiefen.
3)
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.2
Preisbildung, Lernziel b,
7.1
Arzneistoffe und Darreichungsformen,
9.
Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung
zu vertiefen.