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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG (Post-Arbeitszeitverordnung - Post-AZV)
§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung

Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts anderes bestimmt ist.