Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF

  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
  § 3 Art und Umfang der Berichterstattung
  § 4 Anlagen
  § 5 Berichtszeitraum
  § 6 Zusammenfassende Schlussbemerkung
  § 7 Berichtsturnus
Abschnitt 2
 Angaben zum Institut
  § 8 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
  § 9 Zweigniederlassungen
Abschnitt 3
 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 1
 Risikomanagement und Geschäftsorganisation
  § 10 Angemessenheit des Risikomanagements und der Geschäftsorganisation
  § 11 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Unterabschnitt 2
 Handels- und Anlagebuch
  § 12 Zuordnung von Geschäften zum Handels- oder Anlagebuch
  § 13 Nichthandelsbuchinstitute
Unterabschnitt 3
 Eigenmittel, Solvenzanforderungen und Liquiditätslage
  § 14 Ermittlung der Eigenmittel
  § 15 Eigenmittel
  § 16 Solvabilitätskennzahl
  § 17 Liquiditätslage
Unterabschnitt 4
 Offenlegung
  § 18 Prüfung der Offenlegungsanforderungen nach der Solvabilitätsverordnung
Unterabschnitt 5
 Anzeigewesen
  § 19 Anzeigewesen
Unterabschnitt 6
 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von betrügerischen Handlungen zu Lasten des Instituts
  § 20 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
  § 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
Unterabschnitt 7
 Gruppenangehörige Institute
  § 22 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
Abschnitt 4
 Angaben zum Kreditgeschäft
  § 23 Berichterstattung über das Kreditgeschäft
  § 24 Länderrisiko
  § 25 Bemerkenswerte Kredite
  § 26 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
  § 27 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
Abschnitt 5
 Abschlussorientierte Berichterstattung
Unterabschnitt 1
 Lage des Instituts (einschließlich geschäftliche Entwicklung sowie Ergebnisentwicklung)
  § 28 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
  § 29 Beurteilung der Vermögenslage
  § 30 Beurteilung der Ertragslage
  § 31 Risikolage und Risikovorsorge
Unterabschnitt 2
 Feststellungen, Erläuterungen zur Rechnungslegung
  § 32 Erläuterungen
Abschnitt 6
 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomeraten sowie Konzernprüfungsberichten
  § 33 Regelungsbereich
  § 34 Ort der Berichterstattung
  § 35 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
  § 36 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
  § 37 Zusammengefasste Eigenmittel
  § 38 Zusätzliche Angaben
  § 39 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
  § 40 Ergänzende Vorschriften für Finanzkonglomeratsunternehmen (§§ 10b und 13d des Kreditwesengesetzes)
Abschnitt 7
 Sondergeschäfte
Unterabschnitt 1
 Pfandbriefgeschäft
  § 41 Angaben zur Ertragslage im Pfandbriefgeschäft
  § 42 Angaben zu den Transparenzvorschriften nach § 28 des Pfandbriefgesetzes
  § 43 Zusatzangaben bei Instituten, die das Pfandbriefgeschäft betreiben
Unterabschnitt 2
 Bausparkassen
  § 44 Organisation und Auflagen
  § 45 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
  § 46 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
  § 47 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
  § 48 Einsatz von Derivaten
  § 49 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
  § 50 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung von Bausparkassen
Unterabschnitt 3
 Finanzdienstleistungsinstitute
  § 51 Relation gemäß § 10 Absatz 9 des Kreditwesengesetzes
  § 52 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
  § 53 Ausnahmeregelung
Unterabschnitt 4
 Factoring
  § 54 Angaben bei Instituten, die das Factoring-Geschäft betreiben
Unterabschnitt 5
 Leasing
  § 55 Angaben bei Instituten, die das Leasing-Geschäft betreiben
Unterabschnitt 6
 Depotprüfung
  § 56 Prüfungsgegenstand
  § 57 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
  § 58 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht
  § 59 Prüfung von Depotbanken im Sinne des Investmentgesetzes
Abschnitt 8
 Datenübersichten
  § 60 Datenübersichten
Abschnitt 9
 Schlussvorschriften
  § 61 Erstmalige Anwendung
  § 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 60)
SON01
  Anlage 2 (zu § 60)
SON02
  Anlage 3 (zu § 60)
SON03
  Anlage 4 (zu § 60)
SON04
  Anlage 5 (zu § 60)
SON05
  Anlage 6 (zu § 21)