Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen ausländischen Zweigniederlassungen des Instituts zu berichten. Dabei ist für diese Zweigniederlassungen Folgendes zu beurteilen:
- 1.
deren Ergebniskomponenten,
- 2.
deren Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Risikolage und die Risikovorsorge des Gesamtinstituts sowie
- 3.
die Einbindung dieser Zweigniederlassungen in das Risikomanagement des Gesamtinstituts.