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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)
Anlage 4 (zu § 70)
SON05

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)

Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

Institut:

Laufende NummerAuslagerungsunternehmen inklusive AdresseKN-Ident-Nr.Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen
insbesondere zu Weiterverlagerungen