Bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen hat sich die Berichterstattung insbesondere zu erstrecken auf
- 1.
die Zusammensetzung der verdienten Bruttobeiträge,
- 2.
das Ergebnis aus Kapitalanlagen und seine wesentlichen Komponenten,
- 3.
Veränderungen der Deckungsrückstellung,
- 4.
größere Veränderungen in der Zusammensetzung der Aufwendungen für Versicherungsfälle,
- 5.
wesentliche Komponenten der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und
- 6.
das sonstige versicherungstechnische Ergebnis, das Ergebnis aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft sowie das nichtversicherungstechnische Ergebnis.