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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO - PrüVOFortkfmBf)
§ 3 Gliederung der Prüfung

(1) Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Die zu prüfende Person teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.
(2) Handlungsbereiche sind:
1.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen,
2.
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten und
3.
Unternehmensführungsstrategien entwickeln.
(3) Wahlpflichthandlungsbereiche sind:
1.
Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen,
2.
Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen,
3.
Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen und
4.
Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.

Fußnote

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)