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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO - PrüVOFortkfmBf)
§ 9 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“

Im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, betriebswirtschaftliche Vorgänge buchhalterisch manuell und elektronisch erfassen und prüfen zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
1.
Belege erstellen, prüfen und kontieren,
2.
Kassenbuch anlegen, führen und prüfen,
3.
Lohnabrechnung vorbereiten,
4.
Mitwirken bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses.