- 1.
der Stiftungsrat; ihm obliegt die Leitung der Stiftung;
- 2.
der Präsident; er hat die Beschlüsse des Stiftungsrats auszuführen und die laufenden Angelegenheiten der Stiftung wahrzunehmen;
- 3.
der Beirat; er hat den Stiftungsrat und den Präsidenten zu beraten.