Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" § 10
Der Beirat und seine einzelnen Mitglieder beraten den Stiftungsrat und den Präsidenten. Der Beirat und jedes seiner Mitglieder können dem Stiftungsrat und dem Präsidenten Vorschläge und Anregungen unterbreiten.