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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
§ 12
Übergangsregelung
Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 durchgeführt.
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