bei höchstens 35 000 Unternehmen des Baugewerbes
- 1.
die tätigen Personen,
- 2.
die Lohn- und Gehaltssummen,
- 3.
den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,
- 4.
die Investitionen,
- 5.
den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;