(1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundet
- 1.
Tag und Ort der Eheschließung,
- 2.
die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt, ihr Geschlecht,
- 3.
die nach der Eheschließung geführten Vornamen und Familiennamen der Ehegatten.