Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie Inhaltliche Beschreibung der aufgabentypischen Schwerpunkte
BehandlungsbereicheKrankeBehandlungszieleBehandlungsmittel
 
KJ1Kinderpsychiatrische Regel- und Intensivbehandlung (bis 14. Lebensjahr)Vorschul- und Schulkinder mit akuten psychischen, psychosomatischen und/ oder neuropsychiatrischen Erkrankungen, mit u.a. selbst- und fremdgefährdendem Verhalten, schweren Verhaltensstörungen, Teilleistungsstörungen sowie Entwicklungsstörungen der kognitiven, emotionalen, psychosozialen KompetenzPsychosoziale Integration in Familie, Heim, Kindergarten, Schule u.a.; Ausgleich von Entwicklungs- und Funktionsdefiziten; Befähigung zur ambulanten BehandlungDiagnostik und medizinische Grundversorgung, heilpädagogische Behandlung, Elternberatung, Familientherapie, Einzel- und Gruppenpsychotherapie, funktionelle Therapien, Entwicklungstherapie
KJ2Jugendpsychiatrische RegelbehandlungJugendliche und Heranwachsende mit akuten psychischen, psychosomatischen und/ oder neuropsychiatrischen Erkrankungen, mit u.a. schweren Verhaltensstörungen und Entwicklungsstörungen der kognitiven, emotionalen, psychosozialen KompetenzPsychosoziale Integration; Bewältigung der gestörten alterstypischen Ablösungs- und Verselbständigungsprozesse; Befähigung zur ambulanten BehandlungDiagnostik und medizinische Grundversorgung; Milieutherapie; Elternberatung; Familientherapie; Einzel- und Gruppenpsychotherapie; Beschäftigungstherapie; Arbeitstherapie
KJ3Jugendpsychiatrische IntensivbehandlungPsychisch kranke Jugendliche und psychosozial retardierte Heranwachsende, manifest selbstgefährdet, vital gefährdet, fremdgefährdend, hochgradig erregtKrisenbewältigung; Befähigung zur jugendpsychiatrischen Regelbehandlung (KJ2) oder zur ambulanten BehandlungDiagnostik und medizinische Grundversorgung; eng strukturierte Betreuung (evtl. freiheitsentziehende Maßnahmen); Krisenbewältigung; Elternberatung; Familientherapie; Pharmakotherapie; Einzeltherapie; überwiegend stationsgebundene Therapieangebote
KJ4Rehabilitative BehandlungLängerfristig psychisch kranke Kinder, Jugendliche, Heranwachsende mit krankheitsbedingten komplexen kognitiven, emotionalen und psychosozialen DefizitenEntlassung in Familie, Wohngemeinschaft, Heim o.ä. schulische oder berufliche EingliederungMedizinische Grundversorgung Milieutherapie; Rehabilitationsprogramm mit speziellen Trainingsmaßnahmen; Arbeitstherapie, Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung; Beratung von Bezugspersonen; Familientherapie; Einzelpsychotherapie (evtl. nur phasenweise)
KJ5Langdauernde Behandlung Schwer- und MehrfachkrankerLangfristig schwer psychisch kranke und mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, selbstgefährdet, fremdgefährdend, erregt, desorientiertVerhaltenskorrektur und Vermittlung grundlegender lebenspraktischer und sozialer Fertigkeiten als Voraussetzung für weitere therapeutische Maßnahmen (evtl. Aufgabenbereich KJ4)Medizinische Grundversorgung; eng strukturierte Betreuung (evtl. freiheitsentziehende Maßnahmen); Verlaufsdiagnostik; heilpädagogische Gruppenbehandlung; Elternberatung; Familientherapie; funktionelle Therapie
KJ6Eltern-Kind-Behandlung (gemeinsame Aufnahme von Kind und Bezugsperson)Kinder mit psychischen, psychosomatischen und neuropsychiatrischen Erkrankungen, Kommunikationsund Interaktionsstörungen, selbstverletzendem VerhaltenStärkung der elterlichen Erziehungs- und Betreuungskompetenz auf der Basis der Entwicklungsdiagnostik; Einleitung ambulanter BehandlungDiagnostik und medizinische Grundversorgung; Frühtherapie; Elternberatung; Familientherapie; spezielle Therapieprogramme für Kind und Eltern (Erzieher) als kurzfristige Intensivmaßnahme
KJ7Tagesklinische Behandlung 11) Kinder und Jugendliche mit psychischen, psychosomatischen und neuropsychiatrischen Erkrankungen, die keiner vollstationären Behandlung bedürfenWahrung der Integration in Familie oder Heim; Verbesserung der psychosozialen Kompetenz; Befähigung zu Schulbesuch bzw. Fortsetzung der beruflichen Ausbildung Diagnostik und medizinische Grundversorgung; heilpädagogische Behandlung; Elternberatung; Familientherapie; Einzel- und Gruppenpsychotherapie; funktionelle Therapien; Entwicklungstherapie
11)
Integrierte Tages- oder Nachtklinikbehandlung soll im Einzelfall von jeder Station aus möglich sein. Der Patient erhält teilstationären Status auf der Station, die ihn auch vollstationär behandeln würde.