Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation (PTStiftG) § 1Rechtsform der Stiftung
Unter dem Namen "Museumsstiftung Post und Telekommunikation" wird mit Sitz in Bonn eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.