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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union
Art 6 

(1) Der Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) (weggefallen)
(3) Der Tag, an dem das Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 nach seinem Artikel 23 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.