zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Rentenanpassungsgesetz 1988 (RAG 1988)
§ 6
Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1988 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,03.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular