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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Fünftes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz - 5. RAG)
§ 12 

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.