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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erste Verordnung zur Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (1. Rentenanpassungsverordnung - 1. RAV)
§ 5 Auswirkungen auf den Sozialzuschlag

Die sich nach den §§ 2 und 3 ergebenden Erhöhungsbeträge werden auf den Sozialzuschlag nicht angerechnet.