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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Dritte Verordnung zur Anpassung der Renten und zu den maßgeblichen Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (3. Rentenanpassungsverordnung - 3. RAV)
§ 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
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