(1) Die Eignungsprüfung erstreckt sich im Pflichtfach Zivilrecht auf
- 1.
den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 2.
das Schuldrecht und das Sachenrecht jeweils einschließlich besonderer Ausprägungen außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 3.
das dazugehörende Verfahrensrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht und der Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts.