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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung beim Bundesamt für Justiz im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen 1 (Rahmenbeschluss-Geldsanktionen-E-Rechtsverkehrs-und-Aktenführungsverordnung - RbGeldERAV)
§ 3 Formular

Für ausgehende Ersuchen stellt das Bundesamt für Justiz über seine Internetseite www.bundesjustizamt.de ein Formular elektronisch zur Verfügung, das dem in § 87a Nummer 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen genannten Formblatt entspricht.