zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Rebenpflanzgutverordnung
§ 23
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular