Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute*) (Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechZahlV)
§ 20 Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich

Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.