Verordnung zur Ausgestaltung des Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe (Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung - ReHV) § 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.