- 1.
Ermittlung der Fahrzeit des Schiffes
Zur Ermittlung der Fahrt nach dem Kriterium Ja/Nein ist die Schraubendrehung an einer geeigneten Stelle abzunehmen. Bei anderen als Propellerantrieben ist die Fortbewegung gleichwertig an einer geeigneten Stelle abzunehmen. Bei zwei oder mehr Schraubenwellen muss sichergestellt sein, dass auch bei Drehung nur einer Welle registriert wird.
- 2.
Identifizierung des Schiffes
Die einheitliche europäische Schiffsnummer oder die amtliche Schiffsnummer muss unauslöschbar auf dem Datenträger aufgezeichnet und aus diesem ersichtlich sein.
- 3.
Registrierung auf dem Datenträger
Die jeweilige Betriebsform des Schiffes, Datum und Uhrzeit des Betriebs und der Betriebsunterbrechung des Fahrtenschreibers, Einlage und Entnahme des Datenträgers sowie andere Manipulationen am Gerät müssen fälschungssicher auf dem Datenträger registriert und aus diesem ersichtlich sein. Uhrzeit, Einlage und Entnahme des Datenträgers bzw. Öffnen und Schließen des Gerätes sowie die Unterbrechung dessen Energieversorgung müssen vom Fahrtenschreiber automatisch registriert werden.
- 4.
Dauer der Registrierung pro Tag
Die Schraubendrehung zwischen 0.00 und 24.00 Uhr eines jeden Tages, das Datum sowie der jeweilige Beginn und das jeweilige Ende der Drehung müssen lückenlos registriert werden.
- 5.
Ablesung der Registrierung
Die Registrierung muss eindeutig, leicht leserlich und klar verständlich sein. Die Ablesung der Registrierung muss jederzeit ohne besondere Hilfsmittel möglich sein.
- 6.
Aufzeichnung der Registrierung
Die Registrierungen müssen jederzeit in leicht überblickbarer Form als Aufzeichnung verfügbar gemacht werden können.
- 7.
Sicherheit der Registrierung
Die Schraubendrehung muss fälschungssicher registriert werden.
- 8.
Genauigkeit der Registrierung
Die Schraubendrehung muss zeitlich genau registriert werden. Das Ablesen der Registrierung muss mit einer Genauigkeit von 5 Minuten möglich sein.
- 9.
Betriebsspannungen
Schwankungen der Betriebsspannung bis ± 10 % des Nennwertes dürfen sich auf das einwandfreie Arbeiten des Gerätes nicht auswirken. Die Anlage muss außerdem eine Erhöhung der Netzspannung um 25 % über dem Nennwert mindestens 5 Minuten lang ohne Beeinträchtigung ihrer Betriebsfähigkeit vertragen können.
- 10.
Betriebsbedingungen
Die Geräte oder Geräteteile müssen bei den nachstehend angegebenen Bedingungen einwandfrei arbeiten:
– Umgebungstemperatur: | 0° C bis + 40° C |
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– Feuchtigkeit: | bis 85 % relative Luftfeuchtigkeit |
| |
– Elektrische Schutzart: | IP 54 nach IEC-Empfehlung 529 |
| |
– Ölbeständigkeit: | soweit sie für eine Aufstellung im Maschinenraum bestimmt sind, müssen sie ölbeständig sein |
| |
– zulässige Fehlergrenzen der Zeiterfassung: | ± 2 Minuten pro 24 Stunden |