Farbunterscheidungsvermögen:
Das Farbunterscheidungsvermögen ist als ausreichend anzusehen, wenn der Bewerber den Farnsworth-Panel-D15-Test oder einen anerkannten Farbtafeltest besteht. In Zweifelsfällen Prüfung mit dem Anomaloskop, wobei der Anomal-Quotient bei normaler Trichromasie zwischen 0,7 und 1,4 liegen muss, oder mit einem anderen anerkannten gleichwertigen Test.
Anerkannte Farbtafeltests sind:
- a)
Ishihara nach den Tafeln 12 bis 14,
- b)
Stilling/Velhagen,
- c)
Boström,
- d)
HRR (Ergebnis mindestens „leicht“),
- e)
TMC (Ergebnis mindestens „second degree“),
- f)
Holmer-Wright B (Ergebnis höchstens 8 Fehler bei „small“).