Wer im Wege der behördlichen Befähigungsprüfung ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer erwerben will, hat einen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:
- a)
Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift;
- b)
Patentart, die erworben werden soll.