Von der Betriebsform B darf nur dann in die Betriebsform A1 oder A2 gewechselt werden, wenn
- a)
ein vollständiger Austausch der Besatzung stattgefunden hat oder
- b)
die für die Betriebsform A1 oder A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine acht- oder sechsstündige ununterbrochene Ruhezeit eingehalten und nachgewiesen haben.