Die zuständige Behörde sorgt unter Berücksichtigung der Strategien, Systeme, Kontrollen und internen Qualitätssicherungsprüfungen, die zur Erreichung der vorgegebenen Ziele aufgestellt wurden, dafür, dass die Qualitätsstandards Folgendes umfassen:
- a)
die Ausstellung, Verlängerung, Aussetzung und den Entzug von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern,
- b)
alle Ausbildungskurse und -programme,
- c)
von den Rheinuferstaaten oder Belgien oder in deren Auftrag vorgenommene Prüfungen und Beurteilungen, sowie
- d)
die von Ausbildern und Prüfern erwartete Qualifikation und Erfahrung.