Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 5
Deutsche Bundesbank
Lebenswichtige Einrichtungen sind die Arbeitseinheiten, die der Informationstechnik der Deutschen Bundesbank beim unbaren Großbetragszahlungsverkehr und der zentralen Bargeldversorgung dienen.
zum Seitenanfang
Datenschutz