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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 6a Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Lebenswichtige Einrichtungen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
1.
das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk;
2.
die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.