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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Saatgutverkehrsgesetz * (SaatG)
§ 37 Aufgaben

Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten. Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.