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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Saatgutverkehrsgesetz * (SaatG)
§ 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse

Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.