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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
§ 2
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Fahrzeugsattlerei,
2.
Reitsportsattlerei und
3.
Feintäschnerei
gewählt werden.
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