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Verwaltungsvorschriften im Internet
Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Versicherungsunternehmen, auf die § 341k des Handelsgesetzbuches nicht anzuwenden ist, durch einen unabhängigen Sachverständigen
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Prüfungszeitraum
§ 2 Gegenstand und Umfang der Prüfung
§ 3 Unabhängiger Sachverständiger
Abschnitt 2
Prüfungsbericht
§ 4 Allgemeiner Teil des Prüfungsberichtes
§ 5 Besonderer Teil des Prüfungsberichtes
§ 6 Prüfungsvermerk
§ 7 Einreichung bei der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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