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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)
§ 5 Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot

(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.
(2) Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.