Startseite
Gesetze / Verordnungen
Aktualitätendienst
Titelsuche
Volltextsuche
Translations
Hinweise
Impressum
Tastenkombinationen
Landesrecht
Rechtsprechung im Internet
Verwaltungsvorschriften im Internet
N-Lex
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
HTML
PDF
XML
EPUB
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Künstliche Besamung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation
§ 3 Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation
§ 4 Ausnahmen
§ 5 Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation
§ 6 Kennzeichnung von Samen
§ 7 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen
§ 8 Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
§ 9 Prüfeinsatz
Abschnitt 3
Embryotransfer
§ 10 Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit
§ 11 Anforderungen beim Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit
§ 12 Kennzeichnungsnummer der Embryo-Entnahmeeinheit
§ 13 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
§ 14 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 15 Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen
Abschnitt 4
Bestimmungen zum Datenzugang
§ 16 Zugang zu Daten aus Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 18 Aufhebung von Rechtsverordnungen
§ 19 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 2 und § 3 Nr. 1, 5 und 6)
Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation
Anlage 2 (zu § 3 Nr. 5, 6, 8 und 13 Buchstabe a, § 4 Abs. 1 und 2)
Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
Anlage 3 (zu § 10 und § 11 Nr. 1)
Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit
zum Seitenanfang
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular