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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und -Anwärter (Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung - SanOAAusbGV)
§ 3 Anrechnung anderer Einkünfte auf das Ausbildungsgeld

Auf das Ausbildungsgeld angerechnet werden Geld- oder Sachleistungen, die eine Sanitätsoffizieranwärterin oder ein Sanitätsoffizieranwärter von anderer Seite für eine in der Approbations- oder Bestallungsordnung vorgeschriebene Tätigkeit erhält.