Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale Art 1Zustimmung zu dem Übereinkommen
Dem in Brüssel am 21. Mai 1974 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.