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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
§ 58
Versammlungen der Vertrauenspersonen
In besonderen Verwendungen im Ausland werden Versammlungen der Vertrauenspersonen nach § 33 gebildet. Einsatzliegenschaften stellen einen Kasernenbereich dar.
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