- 1.
nur Soldatinnen und Soldaten wählen können, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
- 2.
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis nur bis zum angegebenen Zeitpunkt schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden können,
- 3.
nur gewählt werden kann, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgeführt ist,
- 4.
die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber vorliegen muss,
- 5.
jeder Wahlvorschlag von mindestens drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss,
- 6.
jede und jeder Wahlberechtigte nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen darf,
- 7.
nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die fristgerecht beim Wahlvorstand eingegangen sind,
- 8.
Wahlberechtigte, die verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, die Möglichkeit der Briefwahl haben.