Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe, insbesondere vom Prinzip der Nachhaltigkeit geleitet, planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
- b)
Ausstattung des Betriebs, des Lagers, der Werkstatt, der Fahrzeuge und der Arbeitsstätten, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung sowie ökologischer, ökonomischer, sozialer und logistischer Gesichtspunkte, planen und begründen,
- c)
Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
- d)
Instandhaltung und Instandsetzung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen planen und
- e)
Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material und Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen.